Corona-Regelungen nach den Sommerferien 2022
 
 
  1. Testungen
  • Am ersten Schultag besteht für jeden die Möglichkeit, sich in der Schule testen zu lassen. Die Teilnahme wird empfohlen.
  • Wenn in der Schule Unsicherheiten zum Gesundheitszustand bestehen, da Symptome beobachtet werden, wird kurzfristig in der Schule getestet.
  • Jeder Schüler / jede Schülerin erhält monatlich 5 Tests mit nach Hause, um sich im Notfall zuhause testen zu können (Symptome, Kontakt zu Infizierten…)
  1. Hygiene / Lüften / Abstand

      Das schulische Hygienekonzept des letzten Schuljahres wird weitergeführt.

  • Beim Betreten einer Klasse werden vor Beginn des Unterrichtes die Hände gewaschen oder desinfiziert.
  • Es gilt weiterhin das Gebot, die Abstandsregeln einzuhalten, wo dies möglich ist.
  • Im Unterricht muss regelmäßig gelüftet werden.
  1. Masken
  • Das freiwillige Tragen von Masken im Gebäude wird empfohlen.
  • In den öffentlichen Verkehrsmitteln (Schulweg) gilt weiterhin die Maskenpflicht.
  1. Symptome
  • Bei schweren Erkältungssymptomen ist ein Schulbesuch, selbst bei Vorliegen eines negativen Antigenselbsttests, nicht möglich.
  • Bei leichten Symptomen soll schon vor dem Schulbesuch zuhause getestet werden.
  1. Positivtestung
  • In der aktuellen Pandemiesituation besteht für infizierte Personen mit positivem Testergebnis nach wie vor die Verpflichtung, sich zu isolieren.
  • Beruht das erste positive Testergebnis auf einem Antigenselbsttest,besteht immer die Verpflichtung, sich einem Coronaschnelltest („Bürgertest“) oder einem PCR-Test zu unterziehen.
  • Bis ein negatives Testergebnis des Kontrolltestes vorliegt, muss sich die getestete Person bestmöglich isolieren, unmittelbare Kontakte mit Dritten vermeiden und Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen einhalten. Ein Schulbesuch ist somit nicht zulässig.
  • Für positiv getestete Personen ist damit eine Rückkehr in die Schule frühestens nach fünf Tagen (mit „Freitestung“) möglich. Hierfür ist ein negativer „Bürgertest“ verpflichtend, ein Selbsttest reicht nicht aus. Ohne „Freitestung“ darf die Schule erst nach zehn Tagen wieder besucht werden.


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